"Ihre Ausführungen gingen ferner in juristischer Richtung, Ich war nicht in der Lage, ihnen ganz zu folgen, wie ich allerdings der Meinung bin, daß die Frage der Verurteilung, des Freispruches oder der Art der Beurteilung eines Angeklagten nicht das Ergebnis einer unverständlichen Geheimwissenschaft sein kann."
Dr. Freisler zum Verteidiger Dr. L. Schwarz, dem Verteidiger von Albrecht von Hagen.
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- Wikipedia: 20. Juli 1944
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